Wandern - So funktioniert's

Hier finden Sie eine überblicksmäßige Darstellung des Ablaufes mit den entsprechenden Fristen.


1. Schritt

Kontaktaufnahme

Kontaktaufnahme zwischen Landwirt bzw. Landwirtin und Imker bzw. Imkerin. Details werden besprochen.

Prüfen, ob Bienenwanderung möglich ist (↪Sperrgebiete und Belegstellen).

Besprechung möglicher Aufstellungs- oder Bestäubungsprämien.

Wenn es zu einer Übereinkunft kommt, folgen die nächsten Schritte:

2. Schritt

Wanderbescheinigung beantragen/gesetzliche Bestimmungen zur Bienenwanderung einhalten

Wanderbescheinigung bei den zuständigen Stellen beantragen (Oberösterreichischer Landesverband für Bienenzucht, Tierzuchtabteilung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich)

Folgendes muss vorhanden sein:

Nachweis über die Seuchenfreiheit der Bienenvölker, mit denen gewandert wird. Derzeit beschränkt auf Amerikanische Faulbrut (↪Bienenseuchengesetz).

Zustimmung des Verfügungsberechtigten für das Grundstück, auf dem der jeweilige Wanderbienenstand errichtet werden soll.

Ausreichende Haftpflichtversicherung für Schäden, die aus der Beförderung der Bienenvölker und der Bienenhaltung auf dem Aufstellungsplatz an Personen oder Sachen entstehen können.

Im Gesetz sind ↪Mindestabstände zu Bienenständen anderer Bienenhalter vorgeschrieben. Es können aber geringere Abstände vereinbart werden. In diesem Fall sind Nachweise über diese Vereinbarungen zu erbringen.

Im Gesetz sind ↪Mindestabstände zu Nachbargrundgrenzen vorgeschrieben. Es können aber geringere Abstände vereinbart werden. In diesem Fall sind Nachweise über diese Vereinbarungen zu erbringen.

Für jeden Betrieb wird nur eine Wanderbescheinigung ausgestellt. Sie gilt für das beantragte Kalenderjahr.

3. Schritt

Aufstellungsort des Wanderbienenstandes vor Zuwanderung melden

Die Wanderung mit Bienenvölkern muss mindestens 8 Tage vor dem beabsichtigten Aufstellungstermin schriftlich an die jeweilige Gemeinde gemeldet werden, in deren Gebiet der Aufstellungsort liegt. Folgende Unterlagen müssen beigefügt werden:

Eine Wanderbescheinigung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich für das betreffende Kalenderjahr.

Der Nachweis über die Zustimmung des Verfügungsberechtigten für das Grundstück, auf dem der jeweilige Wanderbienenstand errichtet werden soll.

Gegebenenfalls Nachweise über die Vereinbarung von geringeren Abständen zu anderen Bienenständen oder Nachbargrundstücken als es das Gesetz vorsieht.

4. Schritt

Zuwanderung

Das Aufstellen des Wanderbienenstandes kann nun erfolgen.

Mindestabstände zu anderen Bienenständen und Nachbargrundgrenzen beachten (↪Rechtliches zur Bienenwanderung).

Wenn man bei der Aufstellung feststellen sollte, dass Mindestabstände nicht eingehalten werden, sollte man umgehend entsprechende Vereinbarungen treffen.

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